Quarantäneorganismen

Quarantäneorganismen sind besonders gefährliche Schadorganismen, die erhebliche Schäden für Landwirtschaft, Gartenbau und Umwelt verursachen können. Der Kantonale Pflanzenschutzdienst überwacht ihr Auftreten, koordiniert die Massnahmen und informiert über Melde- und Bekämpfungspflichten.

Gesetzliche Grundlagen

Am 1. Januar 2020 trat in der Schweiz das neue Pflanzengesundheitsrecht in Kraft. Es regelt die Überwachung und Bekämpfung besonders gefährlicher Schadorganismen (bgSO). Diese werden in vier Kategorien eingeteilt:

Quarantäneorganismen

Quarantäneorganismen sind besonders gefährliche Schadorganismen mit potenziell grosser wirtschaftlicher Bedeutung. Sie kommen in der Schweiz nicht oder nur vereinzelt vor. Für sie gilt eine allgemeine Melde- und Bekämpfungspflicht.

Schutzgebiet-Quarantäneorganismen

Diese Schadorganismen sind in der Schweiz verbreitet, fehlen jedoch in bestimmten Schutzgebieten. Dort können sie grosse Schäden verursachen. Nur in diesen Schutzgebieten gelten sie als Quarantäneorganismen.

Potenzielle Quarantäneorganismen

Diese Kategorie umfasst neu auftretende Schadorganismen. Für sie gelten vorübergehende Massnahmen, bis geklärt ist, ob sie die Voraussetzungen für einen Quarantäneorganismus erfüllen.

Geregelte Nicht-Quarantäneorganismen

Diese Schadorganismen sind in der Schweiz weit verbreitet. Sie werden hauptsächlich über bestimmte Wirtspflanzen übertragen, die zum Anpflanzen bestimmt sind.

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