Sonderbewilligungen

Für den Einsatz bestimmter Pflanzenschutzmittel im Rahmen des Ökologischen Leistungsnachweises (ÖLN) ist eine Sonderbewilligung erforderlich. Wir prüfen Gesuche und informieren über die Voraussetzungen und das weitere Vorgehen.

Sonderbewilligung

Bestimmte Pflanzenschutzmittel dürfen im ÖLN nur mit einer Sonderbewilligung eingesetzt werden.

Eine Sonderbewilligung kann erforderlich sein:

  • bei ausgewählten Pflanzenschutzmitteln gemäss DZV
  • für Anwendungen zwischen dem 15. November und 15. Februar
  • bei Behandlung grosser Dauergrünlandflächen (>20 %)
  • bei Totalherbizid-Anwendungen auf Natur- oder Kunstwiesen

Sonderbewilligungen sind schriftlich gültig und zeitlich befristet.

Die Beratung orientiert sich an den Bedingungen und Zielen des Betriebs.

Grundsätze

Für Sonderbewilligungen gelten unter anderem folgende Bedingungen:

  • Behandlungen erfolgen nach Erreichen der Schadschwelle
  • Bewilligungen gelten in der Regel für einzelne Parzellen
  • Produktspezifische Auflagen müssen eingehalten werden
  • Unbehandelte Spritzfenster sind vorzusehen, sofern nichts anderes bewilligt wurde

In besonderen Fällen können regionale Bewilligungen erteilt werden.

Vorgehen und Formulare

Ackerbau und Futterbau

Telefonische Anfrage: 041 594 56 45

Gemüsebau, Obstbau und Beerenbau

Antrag über die entsprechenden Formulare.

Weinbau

Das Formular folgt zu einem späteren Zeitpunkt.

Downloads

Sonderbewilligung Beerenbau
PDF | 161 KB | Deutsch
Sonderbewilligung Gemüsebau
PDF | 165 KB | Deutsch
Sonderbewilligung Obstbau
PDF | 162 KB | Deutsch

Ansprechperson

raphael-vogel

Raphael Vogel

Lehrer / Berater
Bergackerstrasse 42
6330 Cham