28.09.2026, Information
Japankäfer: Die Flugsaison ist für dieses Jahr zu Ende
Am 1. Oktober werden die für Grüngut geltenden Massnahmen zur Bekämpfung des Japankäfers bis Ende Mai 2027 aufgehoben. Baumschnitt, Rasenschnitt, Gehölz und Laub können wieder frei bewegt werden. Die bodenbezogenen Massnahmen gegen die Engerlinge des Japankäfers gelten ganzjährig.
Die Flugsaison des Japankäfers ging dieses Jahr mit genügend Reserve bis zum offiziellen Termin zur Aufhebung der Massnahmen zu Ende. Dem warmen Sommer geschuldet hat die Eiablage früh stattgefunden. Die Weibchen legen in mehreren Gelegen zwischen 40 und 60 Eier ab, dies geschieht im Spätsommer. Nach etwa 30-45 Lebenstagen und der letzten Eiablage sterben die Käfer. Somit sind über das Winterhalbjahr keine Massnahmen gegen die adulten Käfer nötig.
Jetzt besonders wichtig sind die bereits geltenden Massnahmen gegen die Engerlinge des Japankäfers. Diese befinden sich in humosem, grasbewachsenem Oberboden und ernähren sich vor allem von Gräserwurzeln. Um eine Verschleppung der Larven zu verhindern, gilt weiterhin das Verbringverbot für Oberboden aus dem Befallsherd.
Temporär aufgehobene Massnahmen bis Ende Mai 2027:
- Verbringverbot für Grüngut aus dem Befallsherd und aus der Pufferzone
- Bewässerungsverbot für grasbewachsene Grünflachen
Weiterhin geltende Massnahmen:
- Verbringverbot für Oberboden aus dem Befallsherd
- Massnahmen, die Rollrasen, Kompost, Ziergräser und Topfpflanzen betreffen