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Japankäfer: Massnahmen für die Forstwirtschaft

Anfangs Juli 2026 wurde in der Stadt Zug eine Population des Japankäfers bestätigt. Für die Forstwirtschaft im Befallsherd und in der Pufferzone gelten verbindliche Massnahmen.

Situation im Wald und am Waldrand

Im Befallsherd und in der Pufferzone liegen verschiedene Waldflächen. Untersuchungen aus anderen Befallsgebieten zeigen, dass sich der Waldboden nicht für die Entwicklung der Larven des Japankäfers eignet. Bisher wurden zudem keine Schäden an Waldbäumen festgestellt. Anders ist die Situation an Waldrändern, die an Wiesen grenzen.

Waldränder bieten bessere Lebensbedingungen für den Japankäfer als das Waldesinnere. Sie sind wärmer und es wachsen häufig bevorzugte Wirtspflanzen. Für Waldränder gilt:

  1. Besonders gefährdet sind (artenreiche) Waldränder mit Hasel, Kirsche, Schwarzdorn, Ahorn, Weide, Ulme, Linde, Birke, Lärche sowie Brom- und Himbeere.
  2. Wenig gefährdet sind Waldränder mit den drei häufigsten Waldbaumarten, Fichte, Tanne und Buche. Die Buche kann zwar befallen werden, sie zählt jedoch nicht zu den bevorzugten Wirtspflanzen.
  3. Das Risiko steigt bei angrenzenden feuchten Grasflächen, da diese günstige Bedingungen für die Eiablage und Larvenentwicklung bieten.

Massnahmen im Befallsherd

Die vollständigen Massnahmen sind in der Allgemeinverfügung «Bekämpfung Japankäfer Kanton Zug» vom 15. Juli 2026 zu finden.

Massnahmen in der Pufferzone

Die vollständigen Massnahmen sind in der Allgemeinverfügung «Bekämpfung Japankäfer Kanton Zug» vom 15. Juli 2026 zu finden.

Kontakt

Hotline Japankäfer

Kantonaler Pflanzenschutzdienst
Bergackerstrasse 42
6330 Cham