Japankäfer: Massnahmen für die Forstwirtschaft
Anfangs Juli 2026 wurde in der Stadt Zug eine Population des Japankäfers bestätigt. Für die Forstwirtschaft im Befallsherd und in der Pufferzone gelten verbindliche Massnahmen.
Situation im Wald und am Waldrand
Im Befallsherd und in der Pufferzone liegen verschiedene Waldflächen. Untersuchungen aus anderen Befallsgebieten zeigen, dass sich der Waldboden nicht für die Entwicklung der Larven des Japankäfers eignet. Bisher wurden zudem keine Schäden an Waldbäumen festgestellt. Anders ist die Situation an Waldrändern, die an Wiesen grenzen.
Waldränder bieten bessere Lebensbedingungen für den Japankäfer als das Waldesinnere. Sie sind wärmer und es wachsen häufig bevorzugte Wirtspflanzen. Für Waldränder gilt:
- Besonders gefährdet sind (artenreiche) Waldränder mit Hasel, Kirsche, Schwarzdorn, Ahorn, Weide, Ulme, Linde, Birke, Lärche sowie Brom- und Himbeere.
- Wenig gefährdet sind Waldränder mit den drei häufigsten Waldbaumarten, Fichte, Tanne und Buche. Die Buche kann zwar befallen werden, sie zählt jedoch nicht zu den bevorzugten Wirtspflanzen.
- Das Risiko steigt bei angrenzenden feuchten Grasflächen, da diese günstige Bedingungen für die Eiablage und Larvenentwicklung bieten.
Massnahmen im Befallsherd
Die vollständigen Massnahmen sind in der Allgemeinverfügung «Bekämpfung Japankäfer Kanton Zug» vom 15. Juli 2026 zu finden.
Massnahmen in der Pufferzone
Die vollständigen Massnahmen sind in der Allgemeinverfügung «Bekämpfung Japankäfer Kanton Zug» vom 15. Juli 2026 zu finden.
Download
Karte Befallsherd & Pufferzone
PDF | 9 MB | Deutsch
Allgemeinverfügung PGesV-02-2026 vom 15.07.2026
PDF | 1 MB | Deutsch
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