Japankäfer: Massnahmen für die Forstwirtschaft

Anfangs Juli 2026 wurde in der Stadt Zug eine Population des Japankäfers bestätigt. Für die Forstwirtschaft im Befallsherd und in der Pufferzone gelten verbindliche Massnahmen.

Situation im Wald und am Waldrand

Im Befallsherd und in der Pufferzone liegen verschiedene Waldflächen. Untersuchungen aus anderen Befallsgebieten zeigen, dass sich der Waldboden nicht für die Entwicklung der Larven des Japankäfers eignet. Bisher wurden zudem keine Schäden an Waldbäumen festgestellt. Anders ist die Situation an Waldrändern, die an Wiesen grenzen.

An Waldrändern, die an Wiesen grenzen, wachsen häufig bevorzugte Wirtspflanzen wie Hasel. Zudem werden Japankäfer dort häufiger beobachtet. Dadurch besteht das Risiko, dass erwachsene Käfer mit frischem Schnittgut vom Waldrand weiterverbreitet werden.

Massnahmen im Befallsherd

Die vollständigen Massnahmen sind in der Allgemeinverfügung «Bekämpfung Japankäfer Kanton Zug» vom 15. Juli 2026 zu finden.

Massnahmen in der Pufferzone

Die vollständigen Massnahmen sind in der Allgemeinverfügung «Bekämpfung Japankäfer Kanton Zug» vom 15. Juli 2026 zu finden.

Kontakt

Hotline Japankäfer

Kantonaler Pflanzenschutzdienst
Bergackerstrasse 42
6330 Cham