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Japankäfer: Massnahmen für Landschaftsgärtnereien und Pflanzenhandel

Anfangs Juli 2026 wurde in der Stadt Zug eine Population des Japankäfers bestätigt. Für Gartenbauunternehmen, Hauswartungen sowie Gärtnereien/den Pflanzenhandel im Befallsherd und in der Pufferzone gelten verbindliche Massnahmen.

Massnahmen im Befallsherd

Die vollständigen Massnahmen sind in der Allgemeinverfügung «Bekämpfung Japankäfer Kanton Zug» vom 15. Juli 2026 zu finden.

Massnahmen in der Pufferzone

Die vollständigen Massnahmen sind in der Allgemeinverfügung «Bekämpfung Japankäfer Kanton Zug» vom 15. Juli 2026 zu finden.

Kontakt

Hotline Japankäfer

Kantonaler Pflanzenschutzdienst
Bergackerstrasse 42
6330 Cham